Nachtragsliquidator
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Veraltete Grundbucheintragungen gelöschter Gesellschaften blockieren Ihren Immobilienverkauf? Wir räumen das aus dem Weg – ohne Reisekosten, mit langjähriger gerichtlicher Erfahrung.
Wenn eine Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht wird, bleiben Grundbucheintragungen zu ihren Gunsten bestehen. Nach § 902 BGB erlöschen diese nicht automatisch – sie blockieren Immobilienverkäufe, oft Jahrzehnte nach ihrer Entstehung.
Die Nachtragsliquidation ist die rechtliche Lösung: Das Registergericht bestellt einen Nachtragsliquidator, der stellvertretend für die gelöschte Gesellschaft die Löschungsbewilligung erteilt.
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur vollzogenen Löschung – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Gerne schätzen wir Ihren Fall kostenlos ein.
Analyse aller vorliegenden Unterlagen.
Antrag beim zuständigen Gericht.
Formale Bestellung durch das Gericht.
Vollzug der Grundbuchlöschung.
Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Projekt und erklären Ihnen die nächsten Schritte zur bereinigten Grundbucheintragung. Mit über zehn Jahren Erfahrung im Gesellschafts- und Immobilienrecht begleiten wir Sie zuverlässig zum Erfolg.
Gerne schätzen wir Ihren Fall kostenlos ein. In einem ausführlichen Gespräch verstehen wir die genaue Situation Ihres Grundstücks oder Ihrer gelöschten Gesellschaft.
Wir nehmen uns Zeit für Sie und klären offene Fragen – damit Sie genau wissen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Besuchen Sie uns:
Semder Lindner Partner Rechtsanwälte
Hans-Henny-Jahnn-Weg 41–45
22085 Hamburg
Nach dem Erstgespräch analysieren wir gründlich alle relevanten Unterlagen wie Grundbuchauszug, Handelsregisterauszug, Gerichtsunterlagen und Gesellschafterdokumente.
Jeder Fall ist unterschiedlich. Manche Eintragungen können schnell berichtigt werden, andere erfordern ein vollständiges Nachtragsliquidationsverfahren. Wir zeigen Ihnen transparent die beste Option für Ihre Situation.
Basierend auf unserer Analyse stellen wir den optimalen Antrag beim zuständigen Registergericht mit präziser juristischer Formulierung und vollständiger Dokumentation.
Wir optimieren die Kosten und bereiten alles strategisch vor – Ziel ist ein fehlerfrei eingereichte Antrag, der schnell bewilligt wird.
Das Registergericht beruft uns offiziell als Nachtragsliquidator. Ab diesem Moment handeln wir in vollständiger Vertretung der gelöschten Gesellschaft.
Wir erhalten umfassende Vertretungsbefugnis, informieren alle Gläubiger und Beteiligten, sammeln Vermögenswerte und kümmern uns um alle notwendigen Maßnahmen zur Abwicklung.
Sie sind aus dem laufenden Verfahren heraus – wir kümmern uns um den Rest.
Das ist das Ziel: Die Eintragung wird endlich aus dem Grundbuch gelöscht. Ihr Grundstück ist wieder unbelastet und kann frei verkauft oder beliehen werden.
Wir erteilen die Löschungsbewilligung, das Grundbuchamt trägt die Löschung ein, und Sie erhalten eine aktualisierte Grundbuchkopie. Die Abwicklung ist formal beendet.
✓ Ihr Grundbuch ist bereinigt und einsatzbereit.
Wir sind bundesweit als Nachtragsliquidatoren tätig – es fallen keine Reisekosten an.
Jahrelange Erfahrung als spezialisierte Rechtsanwälte im Gesellschafts- und Immobilienrecht.
Wir wurden von vielen Gerichten bereits bestellt und sind dort bekannt – das sorgt für reibungslose Abläufe.
Eintragung in der IHK-Berlin-Liste und weiteren Gerichtslisten deutschlandweit.
Pauschalisierung der Kosten in vielen Fällen möglich – volle Kostentransparenz von Beginn an.
Stets auf dem neuesten Stand der Rechtslage und Rechtsprechung, auch durch wissenschaftliche Beiträge.
#GesellschaftsrechtDas OLG Schleswig-Holstein hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Kapitalgesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden kann.
#GesellschaftsrechtWas passiert mit einer englischen Limited nach dem Brexit? Wir klären, wann ein Nachtragsliquidator für Ltd.-Gesellschaften bestellt wird.
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#GesellschaftsrechtWas passiert mit einer englischen Limited nach dem Brexit? Wir klären, wann ein Nachtragsliquidator für Ltd.-Gesellschaften bestellt wird.
#ImmobilienrechtDas OLG Hamburg klärte durch Beschluss vom 3. Februar 2025, wie Grundbuchberichtigungen möglich sind, wenn eine GbR erlischt.
#KostenGerichte verlangen einen Kostenvorschuss – doch dieser ist nicht endgültig. Mit der richtigen Strategie lässt er sich erheblich senken.
#ImmobilienrechtDas OLG Hamburg klärte durch Beschluss vom 3. Februar 2025, wie Grundbuchberichtigungen möglich sind, wenn eine GbR erlischt.
#KostenGerichte verlangen einen Kostenvorschuss – doch dieser ist nicht endgültig. Mit der richtigen Strategie lässt er sich erheblich senken.
#KostenGerichte verlangen einen Kostenvorschuss – doch dieser ist nicht endgültig. Wir zeigen, wie man ihn erfolgreich reduziert.
#VerfahrensrechtNicht immer ist ein Nachtragsliquidationsverfahren notwendig. Wir klären, wann Gerichte auf das Verfahren verzichten können.
#KostenGerichte verlangen einen Kostenvorschuss – doch dieser ist nicht endgültig. Wir zeigen, wie man ihn erfolgreich reduziert.
#VerfahrensrechtNicht immer ist ein Nachtragsliquidationsverfahren notwendig. Wir klären, wann Gerichte auf das Verfahren verzichten können.
Michael Semder und Dr. Lukas Lindner werden von zahlreichen Gerichten bundesweit als Nachtragsliquidatoren bestellt.
Michael Semder
Rechtsanwalt, LL.B.
Spezialist für Gesellschafts- und Immobilienrecht. Als Nachtragsliquidator von zahlreichen Gerichten bundesweit bestellt und in der IHK-Berlin-Liste eingetragen.
Dr. Lukas Lindner
Rechtsanwalt
Erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht und Nachtragsliquidation. Publiziert wissenschaftliche Beiträge zur aktuellen Rechtslage.
Die Löschung einer Grundbucheintragung kann nur durch ein Organ der Gesellschaft erfolgen. Da das Unternehmen bereits gelöscht ist, muss die Gesellschaft im Rahmen einer Nachtragsliquidation wieder handlungsfähig gemacht werden – durch die gerichtliche Bestellung eines Nachtragsliquidators.
Ein Nachtragsliquidator hat dieselben Pflichten wie der Geschäftsführer einer GmbH. Fehlerhaft durchgeführte Amtsaufgaben können zu Schadensersatzpflichten oder strafrechtlichen Vorwürfen führen. Als spezialisierte Rechtsanwälte für Gesellschafts- und Immobilienrecht sind wir bei mehreren Gerichten sowie der IHK Berlin eingetragen und verfügen über jahrelange Erfahrung in der Nachtragsliquidation.
Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten (maximal 1.466 EUR), der Vergütung des Nachtragsliquidators und Notarkosten zusammen. In vielen Fällen ist eine Pauschalisierung möglich – wir bieten volle Kostentransparenz und informieren Sie umfassend vorab.
Die Gesellschaft ist gelöscht; gegen ehemalige Gesellschafter ist ein Vorgehen oft langwierig und wenig aussichtsreich. Aus pragmatischen Gründen trägt der Eigentümer oder Antragsteller daher die Kosten, um eine schnelle und zuverlässige Löschung zu ermöglichen.
Aufwand und Dauer unterscheiden sich von Fall zu Fall und hängen hauptsächlich vom Standort des Gerichts und der Art der Eintragung ab. Die meisten Fälle können zügig und unkompliziert abgeschlossen werden.
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) können ohne Weiteres im Wege der Nachtragsliquidation abgewickelt werden. Bei Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) ist eine Nachtragsliquidation oft nicht möglich – hier empfiehlt sich frühzeitige anwaltliche Beratung.
Antragsberechtigt ist jeder Eigentümer, aber auch dessen Erben oder jeder, der ein berechtigtes Interesse hat. Der Antrag wird beim Amtsgericht am Sitz der gelöschten Gesellschaft gestellt.
Ja, unsere erste Einschätzung ist für Sie kostenfrei. Wir sind telefonisch montags bis freitags von 9.30 bis 19 Uhr unter 040 32891997-2 erreichbar. Alternativ können Sie uns per E-Mail kontaktieren und uns verfügbare Unterlagen vorab zusenden.
Unsere erste Einschätzung ist für Sie kostenfrei. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail – wir melden uns schnell zurück.
kontakt@nachtragsliquidator.com
Kanzlei
Semder Lindner Partner Rechtsanwälte
Hans-Henny-Jahnn-Weg 41–45
22085 Hamburg