Nachtragsliquidator
Diese Seite ist passwortgeschützt.
Veraltete Grundbucheintragungen gelöschter Gesellschaften blockieren Ihren Immobilienverkauf? Wir räumen das aus dem Weg – ohne Reisekosten, mit langjähriger gerichtlicher Erfahrung.
Wenn eine Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht wird, bleiben Grundbucheintragungen zu ihren Gunsten bestehen. Nach § 902 BGB erlöschen diese nicht automatisch – sie blockieren Immobilienverkäufe, oft Jahrzehnte nach ihrer Entstehung.
Die Nachtragsliquidation ist die rechtliche Lösung: Das Registergericht bestellt einen Nachtragsliquidator, der stellvertretend für die gelöschte Gesellschaft die Löschungsbewilligung erteilt.
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur vollzogenen Löschung – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Kostenlose erste Einschätzung Ihres Falls. Erreichbar Mo–Fr, 9:30–19:00 Uhr unter 040 32891997-2.
Wir analysieren Grundbuchauszug und Handelsregister – und klären, welches Verfahren am besten geeignet ist.
Wir stellen den Antrag beim zuständigen Registergericht – präzise formuliert, um Gebühren zu optimieren und Verzögerungen zu vermeiden.
Das Gericht bestellt uns als Nachtragsliquidator. Wir handeln ab diesem Moment im Namen der gelöschten Gesellschaft.
Wir erteilen die Löschungsbewilligung. Das Grundbuchamt vollzieht die Löschung. Ihr Grundbuch ist bereinigt.
Wir sind bundesweit als Nachtragsliquidatoren tätig – es fallen keine Reisekosten an.
Jahrelange Erfahrung als spezialisierte Rechtsanwälte im Gesellschafts- und Immobilienrecht.
Wir wurden von vielen Gerichten bereits bestellt und sind dort bekannt – das sorgt für reibungslose Abläufe.
Eintragung in der IHK-Berlin-Liste und weiteren Gerichtslisten deutschlandweit.
Pauschalisierung der Kosten in vielen Fällen möglich – volle Kostentransparenz von Beginn an.
Stets auf dem neuesten Stand der Rechtslage und Rechtsprechung, auch durch wissenschaftliche Beiträge.
#GesellschaftsrechtDas OLG Schleswig-Holstein hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Kapitalgesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden kann.
#GesellschaftsrechtWas passiert mit einer englischen Limited nach dem Brexit? Wir klären, wann ein Nachtragsliquidator für Ltd.-Gesellschaften bestellt wird.
#GesellschaftsrechtDas OLG Schleswig-Holstein hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Kapitalgesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden kann.
#GesellschaftsrechtWas passiert mit einer englischen Limited nach dem Brexit? Wir klären, wann ein Nachtragsliquidator für Ltd.-Gesellschaften bestellt wird.
#ImmobilienrechtDas OLG Hamburg klärte durch Beschluss vom 3. Februar 2025, wie Grundbuchberichtigungen möglich sind, wenn eine GbR erlischt.
#KostenGerichte verlangen einen Kostenvorschuss – doch dieser ist nicht endgültig. Mit der richtigen Strategie lässt er sich erheblich senken.
#ImmobilienrechtDas OLG Hamburg klärte durch Beschluss vom 3. Februar 2025, wie Grundbuchberichtigungen möglich sind, wenn eine GbR erlischt.
#KostenGerichte verlangen einen Kostenvorschuss – doch dieser ist nicht endgültig. Mit der richtigen Strategie lässt er sich erheblich senken.
#KostenGerichte verlangen einen Kostenvorschuss – doch dieser ist nicht endgültig. Wir zeigen, wie man ihn erfolgreich reduziert.
#VerfahrensrechtNicht immer ist ein Nachtragsliquidationsverfahren notwendig. Wir klären, wann Gerichte auf das Verfahren verzichten können.
#KostenGerichte verlangen einen Kostenvorschuss – doch dieser ist nicht endgültig. Wir zeigen, wie man ihn erfolgreich reduziert.
#VerfahrensrechtNicht immer ist ein Nachtragsliquidationsverfahren notwendig. Wir klären, wann Gerichte auf das Verfahren verzichten können.
Michael Semder und Dr. Lukas Lindner werden von zahlreichen Gerichten bundesweit als Nachtragsliquidatoren bestellt.
Michael Semder
Rechtsanwalt, LL.B.
Spezialist für Gesellschafts- und Immobilienrecht. Als Nachtragsliquidator von zahlreichen Gerichten bundesweit bestellt und in der IHK-Berlin-Liste eingetragen.
Dr. Lukas Lindner
Rechtsanwalt
Erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht und Nachtragsliquidation. Publiziert wissenschaftliche Beiträge zur aktuellen Rechtslage.
Die Löschung einer Grundbucheintragung kann nur durch ein Organ der Gesellschaft erfolgen. Da das Unternehmen bereits gelöscht ist, muss die Gesellschaft im Rahmen einer Nachtragsliquidation wieder handlungsfähig gemacht werden – durch die gerichtliche Bestellung eines Nachtragsliquidators.
Ein Nachtragsliquidator hat dieselben Pflichten wie der Geschäftsführer einer GmbH. Fehlerhaft durchgeführte Amtsaufgaben können zu Schadensersatzpflichten oder strafrechtlichen Vorwürfen führen. Als spezialisierte Rechtsanwälte für Gesellschafts- und Immobilienrecht sind wir bei mehreren Gerichten sowie der IHK Berlin eingetragen und verfügen über jahrelange Erfahrung in der Nachtragsliquidation.
Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten (maximal 1.466 EUR), der Vergütung des Nachtragsliquidators und Notarkosten zusammen. In vielen Fällen ist eine Pauschalisierung möglich – wir bieten volle Kostentransparenz und informieren Sie umfassend vorab.
Die Gesellschaft ist gelöscht; gegen ehemalige Gesellschafter ist ein Vorgehen oft langwierig und wenig aussichtsreich. Aus pragmatischen Gründen trägt der Eigentümer oder Antragsteller daher die Kosten, um eine schnelle und zuverlässige Löschung zu ermöglichen.
Aufwand und Dauer unterscheiden sich von Fall zu Fall und hängen hauptsächlich vom Standort des Gerichts und der Art der Eintragung ab. Die meisten Fälle können zügig und unkompliziert abgeschlossen werden.
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) können ohne Weiteres im Wege der Nachtragsliquidation abgewickelt werden. Bei Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) ist eine Nachtragsliquidation oft nicht möglich – hier empfiehlt sich frühzeitige anwaltliche Beratung.
Antragsberechtigt ist jeder Eigentümer, aber auch dessen Erben oder jeder, der ein berechtigtes Interesse hat. Der Antrag wird beim Amtsgericht am Sitz der gelöschten Gesellschaft gestellt.
Ja, unsere erste Einschätzung ist für Sie kostenfrei. Wir sind telefonisch montags bis freitags von 9.30 bis 19 Uhr unter 040 32891997-2 erreichbar. Alternativ können Sie uns per E-Mail kontaktieren und uns verfügbare Unterlagen vorab zusenden.
Unsere erste Einschätzung ist für Sie kostenfrei. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail – wir melden uns schnell zurück.
Telefon
040 32891997-2
Mo–Fr, 9.30 – 19.00 Uhr
kontakt@nachtragsliquidator.com
Kanzlei
Semder Lindner Partner Rechtsanwälte
Hans-Henny-Jahnn-Weg 41–45
22085 Hamburg