Nachtragsliquidator

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Spezialisierte Rechtsanwälte · Hamburg

Nachtragsliquidation.
Bundesweit.
Rechtssicher.

Veraltete Grundbucheintragungen gelöschter Gesellschaften blockieren Ihren Immobilienverkauf? Wir räumen das aus dem Weg – ohne Reisekosten, mit langjähriger gerichtlicher Erfahrung.

Was ist eine Nachtragsliquidation – und warum brauche ich sie?

Wenn eine Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht wird, bleiben Grundbucheintragungen zu ihren Gunsten bestehen. Nach § 902 BGB erlöschen diese nicht automatisch – sie blockieren Immobilienverkäufe, oft Jahrzehnte nach ihrer Entstehung.

Die Nachtragsliquidation ist die rechtliche Lösung: Das Registergericht bestellt einen Nachtragsliquidator, der stellvertretend für die gelöschte Gesellschaft die Löschungsbewilligung erteilt.

Praxisbeispiel: Die GEFFAH (Gesellschaft für Familienheime mbH & Co. KG), 2013 gelöscht, hinterlässt zahlreiche ungelöschte Dienstbarkeiten in Grundbüchern – die Lösung: Nachtragsliquidation.
Hypotheken & Grundschulden
Dienstbarkeiten
Auflas­sungs­vor­merkungen
Ablösungs­vermerke (DDR)

Fünf Schritte zur bereinigten Grundbucheintragung

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur vollzogenen Löschung – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

1
Erstberatung

Kostenlose erste Einschätzung Ihres Falls. Erreichbar Mo–Fr, 9:30–19:00 Uhr unter 040 32891997-2.

2
Unterlagen­prüfung

Wir analysieren Grundbuchauszug und Handelsregister – und klären, welches Verfahren am besten geeignet ist.

3
Antrag­stellung

Wir stellen den Antrag beim zuständigen Registergericht – präzise formuliert, um Gebühren zu optimieren und Verzögerungen zu vermeiden.

4
Gerichts­bestellung

Das Gericht bestellt uns als Nachtragsliquidator. Wir handeln ab diesem Moment im Namen der gelöschten Gesellschaft.

5
Grundbuch­löschung

Wir erteilen die Löschungsbewilligung. Das Grundbuchamt vollzieht die Löschung. Ihr Grundbuch ist bereinigt.

Unsere Vorteile

Bundesweite Tätigkeit

Wir sind bundesweit als Nachtragsliquidatoren tätig – es fallen keine Reisekosten an.

Rechtsanwaltliche Expertise

Jahrelange Erfahrung als spezialisierte Rechtsanwälte im Gesellschafts- und Immobilienrecht.

Gerichtlich bestellt

Wir wurden von vielen Gerichten bereits bestellt und sind dort bekannt – das sorgt für reibungslose Abläufe.

IHK Berlin & Gerichtslisten

Eintragung in der IHK-Berlin-Liste und weiteren Gerichtslisten deutschlandweit.

Transparente Kosten

Pauschalisierung der Kosten in vielen Fällen möglich – volle Kostentransparenz von Beginn an.

Aktuelle Rechtskenntnisse

Stets auf dem neuesten Stand der Rechtslage und Rechtsprechung, auch durch wissenschaftliche Beiträge.

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Seit 2019 auf Nachtragsliquidation spezialisiert.

Michael Semder und Dr. Lukas Lindner werden von zahlreichen Gerichten bundesweit als Nachtragsliquidatoren bestellt.

MS

Michael Semder

Rechtsanwalt, LL.B.

Spezialist für Gesellschafts- und Immobilienrecht. Als Nachtragsliquidator von zahlreichen Gerichten bundesweit bestellt und in der IHK-Berlin-Liste eingetragen.

LL

Dr. Lukas Lindner

Rechtsanwalt

Erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht und Nachtragsliquidation. Publiziert wissenschaftliche Beiträge zur aktuellen Rechtslage.

FAQ

Die Löschung einer Grundbucheintragung kann nur durch ein Organ der Gesellschaft erfolgen. Da das Unternehmen bereits gelöscht ist, muss die Gesellschaft im Rahmen einer Nachtragsliquidation wieder handlungsfähig gemacht werden – durch die gerichtliche Bestellung eines Nachtragsliquidators.

Ein Nachtragsliquidator hat dieselben Pflichten wie der Geschäftsführer einer GmbH. Fehlerhaft durchgeführte Amtsaufgaben können zu Schadensersatzpflichten oder strafrechtlichen Vorwürfen führen. Als spezialisierte Rechtsanwälte für Gesellschafts- und Immobilienrecht sind wir bei mehreren Gerichten sowie der IHK Berlin eingetragen und verfügen über jahrelange Erfahrung in der Nachtragsliquidation.

Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten (maximal 1.466 EUR), der Vergütung des Nachtragsliquidators und Notarkosten zusammen. In vielen Fällen ist eine Pauschalisierung möglich – wir bieten volle Kostentransparenz und informieren Sie umfassend vorab.

Die Gesellschaft ist gelöscht; gegen ehemalige Gesellschafter ist ein Vorgehen oft langwierig und wenig aussichtsreich. Aus pragmatischen Gründen trägt der Eigentümer oder Antragsteller daher die Kosten, um eine schnelle und zuverlässige Löschung zu ermöglichen.

Aufwand und Dauer unterscheiden sich von Fall zu Fall und hängen hauptsächlich vom Standort des Gerichts und der Art der Eintragung ab. Die meisten Fälle können zügig und unkompliziert abgeschlossen werden.

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) können ohne Weiteres im Wege der Nachtragsliquidation abgewickelt werden. Bei Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) ist eine Nachtragsliquidation oft nicht möglich – hier empfiehlt sich frühzeitige anwaltliche Beratung.

Antragsberechtigt ist jeder Eigentümer, aber auch dessen Erben oder jeder, der ein berechtigtes Interesse hat. Der Antrag wird beim Amtsgericht am Sitz der gelöschten Gesellschaft gestellt.

Ja, unsere erste Einschätzung ist für Sie kostenfrei. Wir sind telefonisch montags bis freitags von 9.30 bis 19 Uhr unter 040 32891997-2 erreichbar. Alternativ können Sie uns per E-Mail kontaktieren und uns verfügbare Unterlagen vorab zusenden.

Kontakt

Unsere erste Einschätzung ist für Sie kostenfrei. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail – wir melden uns schnell zurück.

Telefon

040 32891997-2

Mo–Fr, 9.30 – 19.00 Uhr

E-Mail

kontakt@nachtragsliquidator.com

Kanzlei

Semder Lindner Partner Rechtsanwälte
Hans-Henny-Jahnn-Weg 41–45
22085 Hamburg

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